Das ist doch Gruetze... bzw. unbegruendete Bandbreitenueberheblichkeit. Das TKG enumeriert exakt welche Anwendungen von der Mindestversorgung abgedeckt werden. Lassen sich diese Anwendungen mit der Mindestversorgung nachweislich nicht nutzen, wende Dich mit Indizien an die BNetzA, die muss das zumindest zur Kenntnis nehmen. MMn. ist es schon sinnvoll gelegentlich zu gucken ob das noch passt, immerhin hatten wir vor der Aenderug im TKG letztlich nur eine "Garantie" fuer analogen Modemzugang, das war auch mal akzeptabel, ist aber nie angepasst worden... Bevor ein Missverstaendnis aufkommt, die Mindestversorgung nach TKG hat NICHTS mit den Ausbauzielen zu tun, da geht es NICHT darum den Massenausbau zu foerdern (eher andersrum, die Mindestversorgung soll den Massenausbau nicht ausbremsen). Die Mindestversorgung hat das Ziel dafuer zu sorgen, dass niemand aus der zunehmend digitalen Gesellschaft und Verwaltung ausgeschlossen wird. Das Anrecht auf Mindestversorgung ist in meinen Augen ein Beispiel dafuer wie die BRD im Kontext von Digitalisierung und Netzausbau auch (gelegentlich) vorbildlich agiert (ein vergleichbares Recht existiert meines Wissens nach nur in wenigen anderen Staaten, und z.B. nicht EU-weit).
aber wieso regelt es sich dann nicht von alleine mit dem ganzen Ausbau? richtig, weil die Gesamtheit an Gesetzen das bewirkt, muss ja einen Grund haben das es in vielen änderen Ländern von alleine geht ohne das sich eine Bundesbehörde darum kümmern muss. Vielleicht läuft es auch nur so schlecht, weil sich ja grade eine Bundesbehörde darum kümmert? oder die Behörde macht was falsch
Na ja, was ist denn Deiner Meinung nach der zeitgemaesse Begriff fuer Teleheimarbeit?
man kann es ja ganz allgemein als "Nutzung von sehr bandbreitenintensiven Anwendungen" bezeichnen
man sollte auch nicht private- von business-Anwendungen unterscheiden, das ist ja nur die Betrachtungsweise