aber o2 bietet ja auch GK-Anschlüsse?
Beiträge von BlackMage2
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Wenn Du mit DSL keine Probleme hattest spricht nichts dagegen. - Allerdings ist DSL auf dem "absteigenden Ast". - Ich gehe davon aus, dass es in 10 Jahren kein DSL mehr in Deutschland geben wird.
Puh, ich bezweifle das es schon in 10 Jahren verschwinden wird..
außerdem finde ich es ganz schön wenn man viel Auswahl hat, Konkurrenz belebt den Markt oder wie heißt es so schön? für den Endkunden machen die beiden Technologien ja kaum einen Unterschied..
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naja, weil wenn man PK direkt bei der Tk ist, das ja für en PK gemacht wird, wenn man PK bei nem Reseller ist, muss die Tk das für den Reseller machen lassen(also d.h. es ist dem Fall eine Dienstleistung für den Reseller, einem Unternehmen),
die Telekom hat also da weniger Möglichkeiten das in die Länge zu ziehen
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wie stellt sich das genau dar?
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also gibt es da doch einen Unterschied
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Das widerspricht zu 100 % der allgemein beobachteten Realität.
naja, aber die Telekom sichert ja den Providern Leistung zu. und wenn man sich bei einem Provider beschwert der über eine Telekom-Leitung läuft hat das bestimmt mehr Wirkung, als wenn bei der Telekom Direktkunde ist(PK haben da halt keine Priorität)
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also meiner Erfahrung nach können nur die Anbieter genutzt werden, die auch auf dem Verfügbarkeitscheck der Webseite von Glasfaser-Nordwest selber angezeigt werden.
In dieser Konstellation nicht, genauso wie bei GlasfaserPlus. Hier sind Glasfaser Nordwest bzw. GF+ auch die Netzbetreiber, und andere Anbieter brauchen eine unabhängige Vereinbarung mit dem Netzbetreiber um das Netz zu nutzen.
also bei mir im Gebiet wurde auch mit Glasfaser NordWest ausgebaut, sind meines Wissens auch Netzbetreiber und da ist es so, wie ich es oben beschrieben habe. wie bei GlasfaserPlus kann ich aufgrund mangelnder Kenntnisse nicht sagen, aber wenn nichts anderes geschrieben wurde, würde ich immer davon ausgehen das es keine Vereinbarung gibt und eines Nutzung des Netzes nicht möglich ist.
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Also erstmal zu dem ganzen Konzept mit Dropshipping: das ist so weit nicht schlecht, es gibt aber halt die Probleme die Funker angesprochen hat(Danke nochmal dafür, darauf wäre ich so erstmal nicht darauf gekommen ohne nochmal viel nachforschen zu müssen. Falls es zu Problemen mit DHL kommen sollte werde ich das versuchen das so zu erklären. (ob es wirklich was bringt ist nur die Frage dann)
ich habe DHL International nach China, das "2kg - Paket" genommen(das war die günstigste Versandmethode mit Tracking, damit DHL bis zur Übergabeadresse die Retoure dokumentiert)
Ob das viel bringt wenn ich schreibe: "DHL hat die Retoure an die Adresse für zurückgegebene Waren erfolgreich zugestellt", ist hier die Frage(zumal das DHL auch selbstständig machen sollte, wenn die E-Mailadresse vom Verkäufer die echte war).Die E-Mail vom Verkäufer(bzw. der Kontaktperson für Rückgaben) ist übrigens nur so eine kryptische @outlook.com Adresse, aus lauter zufallsgenerierten Zeichen.
Also d.h. sowohl der Hersteller als auch der Verkäufer und die Kontaktperson für Rückgaben haben unterschiedliche Adressen. Und dann gibt es noch übergeordnet die Plattform die aber mit dem ganzen Handel direkt nichts zu tun hat.
Momentan hängt mein Paket an einer Stelle was regulär gut 14 Tage dauern kann, bis der Status aktualisiert wird, heißt es.
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Sicher? Der Inverkehrbringer ist derjenige, der Eigentümer der Ware bei Grenzübertritt ist.
Eben. Denn dann wären sie Inverkehrbringer. So ist der Käufer der Inverkehrbringer und rechtlich verantwortlich.
Eigentlich ein Unding, die bringen das doch in den Verkehr in dem sie es aus ihrem Lager verschicken, wollen aber nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden, also bieten die einfach nichts an..
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Was mich daran stört ist das ganze System, was aber bei fast allen AliExpress Verkäufern dasselbe ist.
Die machen halt alle kein DDP oder IOSS..
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Genau, der begriff " Inverkehrbringer " ist das Schlüsselwort.
Wenn Du ein Artikel direckt aus Fernost kaufst kannst Du es benutzen, verkaufst Du es weiter in der EU bist
Du der " Inverkehrbringer " und verantwortlich für das Produckt.
aber wenn der Verkäufer mir versichert das er alles nach den gesetzlichen Vorgaben gemäß verschickt, es dann aber beim Zoll mit falschen Angaben bzw. keinen Angaben ankommt?
Außerdem habe ich es jetzt ja nur wieder das Paket an den Verkäufer in China zurückgesendet.
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Der Käufer hat Geld bekommen und die Ware versendet. Der Zoll schickt nichts zurück, sondern vernichtet, wenn die gesetzlichen Vorgaben in dem Land nicht erfüllt sind, international so üblich. Somit hat sich der Verkäufer nicht bereichert.

Wieso? Der Käufer erhält doch erst das Geld zurück, wenn die Ware wieder angekommen ist.(je nachdem wo man das gekauft hat). Wie lange kann das Paket bei abgehenden Paketen im IPZ Rodgau hängen? Ich lese das kann bis zu 5 Tage da hängen ohne das es zu Problemen gekommen ist.
Ich habe übrigens ein Paket auf Selbstkostenbasis mit Tracking zurückgeschickt, damit ich sicher nachweisen kann, das das Paket dem Verkäufer wieder zugestellt wurde. Ob das was bringt werde ich sehen.
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Aber eben hier liegt das Problem: Wenn der Versender kein Interesse daran hat das der Käufer sein Paket erhält, kriegt der Käufer einfach sein Paket nicht und der Verkäufer kann trotzdem abkassieren. Damit wird der Zoll zum Komplizen des Verkäufers und es wird gemeinschaftlich dafür gesorgt das der Käufer sein Paket nicht erhält.
Weil der Verkäufer kein Interesse daran hat sich an irgendwelche Vorschriften zu halten, er will nur abkassieren.
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Du bist ja eine erwachsene und damit voll geschäftsfähige Person. Das wirst du schon schaffen.
also d.h. im Endeffekt kann immer gesagt werden, wenn der Verkäufer was rechtswidriges macht, ist der Käufer Schuld und der chinesische Verkäufer kann sich darauf berufen, das der Käufer es doch gekauft hat und der Käufer haftet dafür? (obwohl der Verkäufer einen Fehler beim Export gemacht hat?)
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Freilich ist kein Hersteller zu dieser Prüfung in seinem Heimatland verpflichtet. Letztlich hat der Importeur im Fehlerfalls den "schwarzen Peter", da der Kunde den Händler in Haftung nimmt und der Händler wiederum den Importeur.
Aber dann stimmt doch irgendwas mit dem System nicht?
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Der Verkäufer wird aber im Regelfall nicht belangt werden können, während Du als Importeur in die Verantworung gehst. Du darfst die Geräte/Produkte nicht verwenden, wenn sie den lokalen Regeln nicht entsprechen. Und wirst ggf. mit einer Ordnungswidrigkeiten Strafe belegt.
Versuch einmal, den Verkäufer in China dafür heranzuziehen. Das wird schwierig.Das ist ja das Ding. Hoffe einfach mal die Retoure kann dann zugestellt werden.
Hat halt nur das SFP-Modul und der OLT keine CE Kennzeichnung. Davon abgesehen war der OLT sowieso nicht funktionsfähig.
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Gibt solche und solche Fälle.
Genau, das meine ich, keine eindeutige Rechtslage.
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Wie jetzt? Ich muss mich als Käufer ja darauf verlassen können, das der Verkäufer korrekt exportieren kann.
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Wenn das über die o2 oder easybell-Infrastruktur besser läuft als über den rosa Riesen, dann werd ich bei erstgenannten den Vertrag abschließen. Also nochmal: Ist mir völlig egal, ob die Telekom der Schuldige ist oder nicht. Ich kauf doch auch kein Brot bei einem Bäcker, der ständig mit verschimmeltem Mehl beliefert wird. Ja, da kann der ja nix für, der arme Bäcker. Aber ich kann halt auch nix dafür, ne. Und ich muss es am Ende ausbaden.
Naja, das Problem ist, wenn du selbst bei der Telekom den Vertrag abschließt, dann ist dein Internetanbieter und Infrastruktur-Betreiber derselbe. Wenn jetzt irgendein Fehler in der Infrastruktur der Telekom auftaucht, dann musst du selber Fehler melden, weil du ja selber den Vertrag mit der Telekom hast. Gehst du aber über einen anderen Anbieter rein, dann musst du das deinem anderen Anbieter melden. Im Zweifelsfall schätze ich, die Telekom gibt sich mehr Mühe seinem Vertragspartner zu helfen, als wenn du Direktkunde wärst(Privatkunden werden bei der Telekom erfährungsgemäß stark vernachlässigt.).
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Im Zweifelsfall köntest Du als Importeur betrachtet werden und damit in die Haftung gehen.
Ja, das ist klar. Aber der eigentlich Schuldige ist dann doch der Verkäufer, aufgrund der gemachten Angaben des Verkäufers. Gilt das dann nicht Verletzung der Sorgfaltspflicht durch einen Verkäufer.
Das Problem ist nämlich im deutschen Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB) ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.
Aber wie ist das eigentlich bei China-Importen? Haftet der Käufer da weil er dem Verkäufer da nicht trauen sollte?