Also bei uns (DG) wurde das vorher ganz genau besprochen, insbesondere wo der HÜP sitzen soll und an welcher Stelle man dafür ins Haus gelangt. Genau so wurde dann auch die Pipe verlegt.
Beiträge von alpha_zulu
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Um euren kleinen Disput beizulegen, können wir ja mal davon ausgehen, dass die DG ihre AGBs nicht ohne Grund genau an dieser Stelle geändert hat. Vermutlich war die ursprüngliche Auslegung zu schwammig und man ist juristisch vielleicht bei einer Klage wegen diesem Punkt gescheitert. Genau so gut könnte es sein, dass DG einen neuen Hausjustitiar hat und dieser die AGBs vorsorglich möglichst interpretationsfrei gestalten wollte.
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Mal ein Gedanke, auch wenn er seitens der DG nicht prüfbar ist:
Spätestens wenn die Rechnung für den Anschluss in der Buchhaltung (des Gewerbes oder des Freiberuflers) landet, wäre für mich die gewerblich Nutzung gegeben. Das kann und darf jeder für sich selbst prüfen.
Prinzipiell sehe ich das auch so. Nur: Woher sollte DG auf legalem Wege davon erfahren? Die FA werden da mit Sicherheit keine Meldungen machen ...
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Ich möchte möglichst kurze Wege vom HÜB zum GF-TA.
Warum möchtest du das? Der Leitungsweg vom HÜP zum GF-TA ist doch ebenfalls Glasfaser, sodass du auf dieser Strecke nicht mit Verlusten rechnen musst.
Ich würde den HÜP in der Nähe der Hauseinführung an die rechte Wand setzen. Dann vom Ausgang des HÜP hoch an die Decke, entlang der rechten Wand und an deren Ende geradeaus weiter (an der Decke natürlich). Dort dann die Durchführung nach Raum 2. Installation der restlichen Geräte wie in Variante A.
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Das hat ja schon Auswirkungen auf die Frage, ob man nach den neuen AGB noch Homeoffice machen darf oder nicht.
Homeoffice - im Angestelltenverhältnis (!) - ist definitiv keine gewerbliche Nutzung; auch keine öffentliche. Selbst wenn man, wie die meisten Außendienst-Vertriebler, im Kundenkontakt steht, wird die Heimanschrift i.d.R. niemals nach außen kommuniziert. Man arbeitet von unterwegs, wobei "unterwegs" auch mal zuhause sein kann.
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Wir sind nicht die Inquisition. Die gemachten Angaben reichen aus, um die Frage zu beurteilen, ob ein Privatkundentarif den Bedarf deckt.
Es ging nicht um den Bedarf, sondern um eine Möglichkeit, weshalb DG eine geschäftliche Nutzung vermuten könnte. Weil hier nämlich angenommen wurde, *jeder* Weg müsse illegal sein und gegen die DSGVO verstoßen. Nur deshalb habe ich die Rechnungsanschrift ins Spiel gebracht.
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Zitat
Mich würde interessieren, wie die DG im Zweifelsfalle eine gewerbliche Nutzung im Privathaus nachweisen möchte, diese Informationen kann sie mMn nicht legal bekommen.
Hier wird jetzt ziemlich emotional diskutiert, spekuliert und unterstellt, anstatt den Threaderöffner mal direkt zu mehr Details zu befragen.
Es wäre (Konjunktiv!) durchaus denkbar, dass die Rechnungsanschrift des besagten Anschlusses aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Rückschlüsse auf die Gewerbetätigkeit zulässt bzw. diese belegt. So wie ich es verstehe, wird auch im "Privathaus" ab und zu behandelt, was vermuten lässt, dass Teile der Liegenschaft auch steuerlich zur gewerblichen Nutzung deklariert wurden. Sowas ist ja nicht unüblich und durchaus legitim. Wie gesagt: Solange wir dies nicht wissen ist es müsig über AGB der DG zu diskutieren.
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Bei uns haben weder der HÜP noch der GF-AT einen Stromanschluss. Gibt es diese Komponenen auch mit Strom?
(Der ONT ist leider noch nicht vorhanden
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Na, irgendwas muss es geben, wo man irgendwas anderes reinsteckt.
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Ich vermute, Schnurz' Argumentationskette geht sinngemäß wie folgt:
Wenn ein Betreiber als letzten Übergabepunkt ein aktives Gerät (ONT) vorschreibt, welches dann auch noch zwingend von ihm zur Verfügung gestellt wird, dann müsste dessen Stromverbrauch eigentlich zu Lasten des Netzbetreibers gehen.
Dem könnte ich zustimmen, insofern der Netzbetreiber verlangt, dass dieses Gerät (ONT) *immer* unter Netzspannung stehen muss, damit es im Gesamtnetz nicht zu Störungen kommt. Dies würde dann nämlich bedeuten, dass man bei inaktivem Vertrag trotzdem den ONT weiterhin mit Strom versorgen müsste. Dem ist aber meines Wissens nicht so. Im Gegenteil, wird der Netzbetreiber bei Vertragsende den ONT eher zurück verlangen und beim Kunden verbleibt nur die passisve GF-TA-Dose.
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Für das providereigene Gerät übernimmt der Provider auch die Stromkosten! Die erstattet er dem Kunden.
Das klingt nach Fakten.
Nein. Natürlich nicht. Aber genau so muß es laufen. Denn das ist sein Gerät! Er verursacht die Kosten. Also soll er sie auch tragen
Und dass nach "Wünsch dir was".
Was ist denn nun Realität? Zuerst behauptest du, der Provider übernimmt die Stromkosten. Später dann, er sollte sie eigentlich übernehmen.
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Für das providereigene Gerät übernimmt der Provider auch die Stromkosten! Die erstattet er dem Kunden.
Wie soll das in der Praxis aussehen? Ist das wirklich so? (Kann da leider noch nicht mitreden, warte noch auf Anschluss).
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Dieselbe Verständnisfrage habe ich mir auch gestellt.
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Klingt in der Tat nicht gut. Ich drück dir die Daumen!
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Da stellt sich dann die Frage, warum der ONT soweit vom gewünschten Routerstandort weg ist. Das sind eigentlich die Dinge, die man bei der Hausbegehung klären sollte.
Bin zwar nicht der Fragesteller, trotzdem mein Senf dazu: Bei uns (Mehrfamilienhaus) war es ohne größeren baulichen (Renovierungs-)Aufwand nicht möglich, die ONTs an dieselbe Stelle zu positionieren wie die bisherigen VDSL-Anschüsse. Wir haben uns dann für eine Erschließung über die Außenfasade entschieden. Praktisch bedeutet dies in meiner Wohnung, dass Repaeter und Fritzbox zukünftig (sobald der Anschluss geschaltet wird) ihren Standort tauschen. Sollte dann faktisch zur ähnlich guten WLAN-Versorgung der Wohnung führen. Habe keine Geräte über LAN angeschlossen, was bisher sehr gut funktioniert.
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Letztendlich hat der Endanwender bei Direktanschluss an die GF keine nenneswerten Vorteile bezüglich Geschwindigkeit oder Useability. Oder sehe ich das zu verkürzt? Bliebe eigentlich nur die Platzersparnis des wegfallenden ONTs und evt. ein marginal geringerer Stromverbrauch bei im Router integriertem Modem. Und eine Steckdose weniger belegt ...
Im Gegenzug erhält der Kunde ein stabileres GPON-Netz, da der GF-Betreiber nur zulässige, ihm bekannte ONTs installiert. Ich sehe da eigentlich mehr Vor- als Nachteile.
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Dann wird als Argument angeführt, die Netzbetreiber wollen für den ONT Miete abkassieren. Nur macht das meines Wissens nach im Moment kein einziger Netzbetreiber.
Ja, das sehe ich auch so. Der Bericht ist stellenweise, wie so oft in unseren Medien, schlecht recherchiert bzw. leicht tendenziös. Man befragt einen "Spezialisten" der Verbraucherzentrale, dieser hat aber offensichtlich keine Ahnung von der Materie und unterstellt lieber mal böse Absichten (Miete kassieren wollen). In Wahrheit geht es hier um die ONTs, die von den GF-Anbietern natürlich mietfrei zu Verfügung gestellt werden. Eben gerade, weil sie NICHT wollen, dass jeder x-beliebige GF-Router direkt an ihr Netz angeklemmt wird. Dass dies rechtlich nicht einwandfrei ist, steht wohl außer Frage - ich kann es jedoch in Teilen nachvollziehen.
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Also, bei uns ist der POP deutlich größer. Eher wie eine große Garage.
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Bei uns ist der Vollausbau einer 3 Einheiten WEG komplett durch DG erfolgt. Gratis, durch einen Subunternehmer! Zwei der drei Wohnungseigentümer haben einen DG Vertrag abgeschlossen, die dritte Einheit wurde ohne Vertrag trotzdem bis ins Wohnzimmer mit GF versorgt.
Zwar ist die komplette Inhouse-Verkabelung inkl. HÜP und drei ONTs (natürlich in den Wohnungen!) bereits abgeschlossen, der eigentliche GF-Anschluss lässt immer noch auf sich warten ... Leerrohr liegt am Haus, GF ist noch nicht eingeblasen. Der DP steht gerade mal 50 Meter vom Haus entfernt ... weiter warten, heißt die Devise.
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Habe genau diese Version sowohl auf der Box als auch auf dem Repeater (seit heute). Läuft echt ganz geschmeidig.