Beiträge von beo

    Hi zusammen,

    ich habe in meinem Keller einen inaktiven Kabel Deutschland/Vodafone-Anschluss und eine Telekom-Abschlussdose, die einfach auf einer Spanplatte an der Wand montiert sind:

    Da der Kellerraum in den nächsten Monaten renoviert wird, möchte ich die "Internet-Zugänge" in einen vernüftigen Schrank montieren, dazu bin ich noch auf der Suche nach einem "Netzwerkschrank" mit Glastür, der relativ flach ist (200-300mm reichen völlig) und eine Montagemöglichkeit an der Rückwand bietet. Hat jemend so was ähnliches schon mal realisiert?

    Auf meinen DG-Glasfaseranschluss warte ich noch, eine Hausbegehung hat noch nicht stattgefunden. Diesbezüglich ist noch nichts vorbereitet.

    Es liegt natürlich nahe, auch den HÜP in diesen Schrank zu montieren. Macht die DG so etwas mit oder muss der an eine Wand montiert werden?

    Vielen Dank für Eure Tipps und Vorschläge!


    beo

    belegdol, wenn Du bisher Messer und Feuerzeuge sicherheitshalber unerreichbar für Kinder gelagert hast, hast du einfach falsch erzogen!

    Hör auf den Erleuchteten, wenn das unerzogene Gör Kind die Bude abgefackelt hat, weißt du, dass du falsch erzogen hast!

    Im Ernst, abseits von solch unpassenden Tips:

    Wenn es ein normaler Holzschrank ist, sollte es nicht allzuviel an Reichweite kosten. Meine Fritzbox steht z.B. auf dem Schrank, in kindersicherer Höhe.

    Warum ist das wichtig? Weil sie dir ein Stück Papier gegeben haben, auf dem es steht? Technisch gibt es ja offensichtlich keinen Grund.

    Aber jetzt lässt du dir vom Provider den teuren Hausanschluss legen, willst dich aber mit juristischen Tricks darum drücken, ihm die dringend benötigten und einkalkulierten Einnahmen zukommen zu lassen. Wenn das nicht der Gipfel des Egoismus ist, dann weiß ich es auch nicht mehr.

    Also Paragraphenhengst. Genau wie ich es befürchtet habe. Rationale Gründe gibt es keine.

    Es ist deine Entscheidung. Aber erwarte kein Verständnis dafür.

    Mein Verständnis hat er.

    Verträge sind immer von beiden Seiten zu erfüllen und wenn eine Seite Kommunikation für überflüssig hält, dann ist das genau der rationale Grund dafür, dem Vertragspartner nicht mehr zu vertrauen.

    Wenn es sich so verhält, wie der TO oben beschrieben hat, ist es hier ja die DGN, die mit juristischen Tricks arbeitet.

    Wenn es eine legale Möglichkeit gibt, den Vertrag wegen Nichterfüllung zu kündigen, dann soll er sie nutzen - dann weiß die andere Seite, dass "die Allgemeinheit" sich nicht alles gefallen lässt. Und es ist durchaus auch im Sinne der Allgemeinheit, wenn der Anbieter damit rechnen muss, dass Kunden abspringen, wenn die versprochenen Leistungen nach angemessener Frist nicht da sind.

    Alles richtig gemacht, würde ich sagen.

    Selbst wenn alles richtig wäre, was er sagt, hätte ich ihn schon hochkant rausgeworfen.

    Wir hatten die auch die Drückerkolonnen der DG mehrfach vor der Haustür, die trotz Verbots immer wieder aufgetaucht sind und sogar per Cold Call mich zum Vertrag überreden wollten.

    Ich habe meinen Vertrag online gemacht (ist eh immer das Beste, denn da hast Du Zeit, die Unterlagen zu lesen und zu verstehen).

    Wie groß sind denn die Schwankungen bei der Spannung?

    Schwer zu sagen, aber alleine in diesem Jahre hatte ich vier kurze Schwankungen - da hat mal das Licht geflackert und die USV hat laut gepiepst. Einmal hat der Rechner meines Sohnes sich neu gestartet (der hängt nicht an der USV).

    Meine USV sagt dann z.B. sowas:

    Eine USV des Routers halte ich auch für übertrieben. Sollte großflächig der Strom ausfallen, sind wahrscheinlich auch die DPs und ggf. der POP betroffen.

    Eine USV hilft nicht nur bei Ausfall, sondern auch bei kurzzeitigen Spannungsschwankungen. Ich habe hier regelmäßig Warnungen meiner USV, dass sie eine Schwankung festgestellt hat, oder auch mal für eine Sekunde der Strom weg war.

    Der Router fängt dann ohne USV an, neu zu booten und zu synchronisieren. Das kann mehrere Minuten dauern.

    Vor einem Jahr ist hier mal ein Trafohäuschen abgebrannt, da war drei Stunden im ganzen Ort der Strom weg.

    Internet hat aber noch funktioniert, jedenfalls bis meine USV nach 30 Minuten alles heruntergefahren hat. Vermutlich hat die Telekom (ich habe noch DSL, warte auf den DG-Ausbau!) selbst eine USV oder sie hängt einfach an einem anderen Netz.

    Was einen großflächigen Stromausfall angeht, hast Du natürlich recht!

    Ich muss mich jetzt mal deutlich auf die Seite von alfalfa schlagen. Ich kenne das Nutzungsprofil des TE nicht, aber die Definition von "ausschließlich private Nutzung" halte ich für derart lebensfremd, dass ich es während der MVLZ jederzeit auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würde.

    Ich habe im Übrigen festgestellt, dass auch ich - entgegen meiner Aussage vorhin - den Anschluss nicht ausschließlich privat betreibe, obwohl er sich in meinem Haus befindet und ich meinen Lebensunterhalt seit einigen Jahren aus einem Angestelltenverhältnis betreibe:

    Auf meinem Dach befindet sich eine Photovoltaikanlage, deren Strom ich den örtlichen Stadtwerken verkaufe. Falls ich also mal einen Handwerker rufen muss, weil meine PV-Anlage spinnt, handele ich nicht mehr "ausschließlich privat" im Sinne der DG.

    Ich denke, wenn es sich herumspricht, dass die DG in solchen Fällen auf "gewerbliche Nutzung" pocht, sind die Kunden schneller weg als die DG gucken kann.

    Eigentlich ist es so, dass sich im Homeoffice der Arbeitgeber um den Internetanschluss kümmern muss.

    Aber trotzdem wird zwischen Home Office und freiberuflicher/gewerblicher Tätigkeit unterschieden. Siehe BGH Urteil von 2009. Entscheidend ist, ob die berufliche Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt. Demnach sind "Computerarbeit/Telefonarbeit eines Angestellten" keine gewerbliche Nutzung, "sämtliche gewerbliche Tätigkeiten, die nach außen in Erscheinung treten" hingegen schon. Bei einer eigenen Physiotherapiepraxis dürfte letzteres der Fall sein.

    Genau, ein selbständiger macht kein HomeOffice. Und bei einer eigenen Praxis komme ich nicht um einen Geschäftskundentarif herum.

    Das heißt aber noch lange nicht, dass ich dann auch an meiner Privatadresse (und vielleicht noch an meinem Ferienhaus?) einer gewerblichen Tätigkeit nachgehe.

    Schwierig wird es erst dann, wenn die Praxis im Privathaus ist.

    Mich würde interessieren, wie die DG im Zweifelsfalle eine gewerbliche Nutzung im Privathaus nachweisen möchte, diese Informationen kann sie mMn nicht legal bekommen.

    Ich hatte auf den Hinweis von frank_m geantwortet. In den aktuellen AGB steht, "Privatkundentarife werden [...] ausschließlich für eine private Nutzung gewährt." Das verbietet gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit wohl auch dann, wenn es nicht die überwiegende Nutzung ist. Wenn man der Meinung ist, dass Provider die Leistung in den AGB derart einschränken dürfen, sollte man lieber einen anderen Provider wählen, denn knapp 100€/Monat für einen DG Professional Tarif wird den meisten wohl zu teuer sein. Dafür bekommt man nicht mal eine öffentliche IPv4 Adresse.

    Ja, das habe ich verstanden. Aber HomeOffice und Mobiles Arbeiten sind ja gerade keine gewerblichen Tätigkeiten, sondern Tätigkeiten eines Arbeitnehmers, der (meist ausnahmsweise) nicht ins Büro fährt.

    Jemand der selbständig arbeitet, macht kein HomeOffice, sondern er ist prinzipiell frei in der Bestimmung seines Arbeitsorts. Insofern halte ich HomeOffice immer für eine private Nutzung, auch im Sinne der aktuellen AGB der DG.

    Aber danke für den Hinweis: DG Privatkundenanschlüsse sind also nicht mehr für Homeoffice geeignet. Darauf sollte man vielleicht mal in den Nachfragebündelungen hinweisen. Nicht dass da viele Anschlüsse umsonst gebaut und dann nicht genutzt werden.

    Hier würde mich mal Deine Begründung interessieren, inwieweit Homeoffice (oder, was Du vermutlich auch meinst: Mobiles Arbeiten) eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit (siehe auch diesen Post) darstellen sollte.

    Ich war selbst viele Jahre lang als Freiberufler tätig, mein Internetanschluss war trotzdem ein Privatkundenanschluss, nachdem ich das mit der Telekom geklärt hatte. Meine freiberufliche Tätigkeit habe ich beim Kunden vor Ort ausgeübt, zuhause habe ich den Anschluss fast ausschließlich privat genutzt. Das ist einige Jahre her, aber die Telekom stand damals auf dem Standpunkt, dass ich gerne einen Privatkundenanschluss buchen kann, dann aber z.B. auf die bevorzugte Entstörung auch samstags verzichten müsse.

    Das mag die DG anders sehen, trotzdem erkenne ich nicht, wieso ich für meinen Anschluss zuhause einen Geschäftskundentarif abschließen sollte, wenn mein Geschäft sich ganz woanders befindet.

    Nachtrag: Ich habe gerade in "meinen" AGB Stand 01.09.2022 nachgesehen. Da finde ich den zitierten Passus zu 5.4. nicht, auch nicht in anderen Abschnitten. Ich dürfte meinen Anschluss also auch gewerblich nutzen - falls ich ihn mal bekomme.

    Dabei sollte man aber nicht vergessen, dass die das nicht freiwillig so machen. Der Spagat zwischen medialem Druck, politischen Vorgaben, Fachkräftemangel und Komponentenverfügbarkeit war in dieser Form nicht absehbar, als die Projekte, über die wir hier reden, geplant wurden.

    Und es ändert nichts an der Tatsache, dass man sich freiwillig in die mediale Steinzeit schießt, wenn man die Chance verstreichen lässt. Das heißt ja nicht, dass man auf Jahre den Anschluss auch nutzen muss. Aber wenn man ihn bekommen kann, dann nimmt man ihn. Punkt.

    Und man sollte mal überlegen, ob es das Angebot zu diesem Preis überhaupt nochmal geben wird.

    Immerhin reden wir da von Preisen die, wenn der Vertrag tatsächlich startet, schon zwei bis drei Jahre alt sind und dann noch 24 Monate stabil gehalten werden müssen - trotz Inflation.

    Bei uns läuft seit Januar die Planungsphase, und Ende Juni hat die Stadt verlauten lassen, dass es von Seiten der DG noch keine weitere Aussage gibt als "wir sind immer noch in der Planungsphase".

    Ich befürchte eher, dass die DG einen Rückzieher machen wird, weil sie zu den zugesagten Konditionen keine Leitungen mehr bauen will oder kann. Meines Wissens gilt erst die Auftragsbestätigung als verbindlich, und die hat hier noch niemand.

    Die Quote von Homes passed und Homes connected zeigt aber auch die Dummheit der Bevölkerung. Sorry, aber anders kann man es nicht sagen. Alle Welt beklagt sich über den mangelnden Ausbau, aber wenn man die Chance bekommt, nutzt man sie nicht. Und beklagt sich dann, wenn Home Office und Home Schooling nicht funktioniert.

    Deine Wahrnehmung ist verzerrt. Es beklagt sich keineswegs "alle Welt". Ich wohne hier in einem kleineren Ort mit Telekom-DSL 250Mbit und fast überall zusätzlich Kabelanschluß bis 1GBit.

    Da der größte Teil der Ortes seit den 50er-Jahren gebaut wurde, ist die Anzahl der 1-2-Personen-Haushalte sehr groß (schätze mal 40%), fast ausschließlich Rentner über 75 Jahre.

    Von denen interessiert es niemand, ob ihr Haus zukünftig mehr wert ist, wenn es einen GF-Anschluss hat. Die Kinder sind längst aus dem Haus, das Geld ist meist knapp.

    Ganz ehrlich: Ich kann nichts Dummes daran finden, KEINEN GF-Ausbau zu wünschen.

    Dafür gibt es ja extra die Förderprogramme. Bei uns in der Gegend wurden die Außenbereiche durch solche Förderprojekte erfasst und der Ortskern durch privatwirtschaftlichen Ausbau. Bei Neubaugebieten gibt es die Auflage, dass grundsätzlich Glasfaser verlegt wird. So kommen wir inzwischen auf eine Ausbauquote von 100%. Wer bei uns im Dorf keinen Glasfaseranschluss hat, ist selber schuld.

    Aber nicht im Saarland:

    Staatliche Förderung solle, so das Ministerium weiter, „sukzessive und zielgerichtet ergänzen“

    Es ist ja schön dass es - wie vom TE verlinkt - einen Gigabitatlas für das Saarland gibt,

    aber "im Rahmen der landeseigenen Gigabitstrategie haben sich Land, Kommunen und Netzbetreiber darauf verständigt, den deutlich effizienteren eigenwirtschaftlichen Netzausbau zu priorisieren."

    Das führt hier im Ort zur paradoxen Situation, dass ich z.B. bei erfolgreicher Nachfragebündelung per Telekom mit 250 MBit, per Vodafone mit 1 GBit und evtl. demnächst über die DG mit 1GBit angeschlossen bin. Prima für mich, aber die beiden Höfe in 300m Luftlinie werden über ein Telekom-Kabel versorgt, das streckenweise per Plastikständer durch den Wald verlegt ist (mit vielen deutlich sichtbaren Flickstellen, die frei in der Luft hängen), weil bei jedem kleineren Sturm die ursprünglich mal über Holzmasten geführte Leitung von Ästen heruntergerissen wird.

    Da bleibt nur zu hoffen, dass das Ausbaupotenzial auch ausgebaut wird. In einigen Orten ist die Nachfragebündelung schon gescheitert. Dazu kommt, dass die Überredungskünste der "Drückerkolonnen" (so nennt sie die örtliche Presse) auf einigen Unmut stoßen, das spricht sich schnell rum hier im Saarland. Auch ich habe mich darüber sehr geärgert, wie massiv die Leute bedrängt werden, Verträge zu unterzeichnen.

    Und dann ist auch der Ausbau immer wieder mit Problemen verbunden, es wurde in mindestens einem Ort sogar schon die Genehmigung widerrufen, weil die Baufirma sich nicht an Absprachen gehalten hat.

    Für diejenigen, die "weit ab vom Schuss" wohnen, ist es auch kein Trost, wenn 95% ausgebaut sind und sie trotzdem nicht dazugehören. Da wurden die Gebiete geschickt abgesteckt und z.B. die Höfe zwischen den Orten vom Ausbau ausgeschlossen.

    OHA!

    Ich habe gerade gesehen, dass ich verschiedene Exemplare der AGB bekommen habe:

    • Bei der Online-Buchung auf der letzten Seite habe ich die Dokumente unter "Rechtliches" heruntergeladen und gespeichert. Die AGB tragen dort den Untertitel "Geschäftskunden", obwohl ich keinen GK-Tarif gebucht habe. Dort ist der Absatz 16.4. noch enthalten, mit den 20 Monaten wie oben beschrieben (das Dokument trägt die Nummer DGB_1626_6).
    • In der Mail "Informationen zu Ihrer Buchung..." sind ebenfalls die AGB als Anhang enthalten, diesmal aber für Privatkunden und ohne Absatz 16.4. Dafür gibt es Absatz 16.3 zweimal (Dokument DG_1032_5).
    • In der Auftragseingangsbestätigung gibt es nur einen Link zu den AGB, das sind dann wiederum andere (Untertitel "DGHome"). Dort ist Absatz 16.4 zwar enthalten, aber beschreibt nur das Recht zur fristlosen Kündigung (Dokument DG_1032_6).
    • Dann gibt es noch das im Kundencenter verlinkte Dokument. Das trägt die Nummer DG_1032_0 und hat ebenfalls keinen Hinweis auf die 20 Monate.

    Der Paragraph 16 hat in jedem der Dokumente unterschiedliche Inhalte, der Hinweis auf die 20 Monate kommt aber tatsächlich nur in den Geschäftskundenbedingungen vor.

    Was wohl Anwälte im Streitfall aus diesen Dokumenten herleiten?