Beiträge von FragezeichenDG

    Hallo

    DG hat im Netz einen verdammt schlechten Ruf (so meine Aufnahme).

    Wenn dann in deren "AGB" sowas steht wie

    Durch Anschließen des Kundenend-

    geräts an das Glasfasernetz erteilt der Kunde Deutsche Glasfaser

    die Erlaubnis, Software-/ Firmware- oder Konfigurations-Dateien auf

    dem Kundenendgerät zu installieren und für den vereinbarten Zweck

    zu nutzen.

    dann nehm ich das genau so beim Wort und nehme nicht zu deren Gunsten an, "wird nicht so gemeint sein".

    Diese Einforderung ist für mich inakzeptabel und ohne nähere Klärung mit schriftlicher Verneinung derselben, mindestens in meinem speziellen Anliegen, ist ein Vertragsabschluss mit DG nicht möglich.

    DG will mein Geld, ich nicht zwingend deren Leistung. Wenn deren Bestimmungen nicht passen, kommt kein Vertrag zustande. Das sehe ich unabhängig von und vor allem technischem Ablauf.

    Hallo, vielen Dank für euere Nachrichten

    DG Leistungsbeschreibung

    4.8.2 Kundeneigener Router

    ...

    Um die vom Kunden bestellten DG home Produkte bereitstellen zu

    können, kann es erforderlich sein, eine entsprechende Software-/

    Firmware- oder Konfigurations-Datei auf den Geräten des Kunden

    (Kundengeräten) aufzuspielen. Durch Anschließen des Kundenend-

    geräts an das Glasfasernetz erteilt der Kunde Deutsche Glasfaser

    die Erlaubnis, Software-/ Firmware- oder Konfigurations-Dateien auf

    dem Kundenendgerät zu installieren und für den vereinbarten Zweck

    zu nutzen.

    ...


    Wie im Zitat zu lesen, verlangt DG in der Tat, aktiven Zugriff

    auf den kundeneigenen Router. Das ist TR-069 Funktionalität.


    An anderer Stelle unter 4.8.2 ist ausgeführt

    Gemäß Telekommunikationsgesetz ist der Kunde berechtigt, einen

    eigenen Router seiner Wahl zu verwenden. Die dazu erforderlichen

    Zugangsdaten für den Internetzugang sowie die Zugangsdaten für

    den Telefondienst werden dem Kunden von Deutsche Glasfaser zur

    Verfügung gestellt.


    Die Bereitstellung eines Aktivierungscodes plus Anleitung zur Umsetzung,

    ist keine Zur Verfügungstellung von Zugangsdaten.

    Mir scheinen durch den Aktivierungsprozess, nicht explizit zugängliche

    Zugangsdaten, per TR-069 Funktionalität auf den Router eingebracht werden

    zu sollen. Deswegen auch die von DG eingeforderte Zugriffserlaubnis von

    ganz oben.

    (Auch wenn der Internetzugang nach der Aktivierung funktioniert, sind

    damit noch keine Zugangsdaten zur Verfügung gestellt worden. Es sind

    Zugangsdaten in Wirkung gebracht, aber nicht zur Verfügung gestellt

    worden. Einfach deswegen nicht, weil ich sie nachwievor nicht kenne)


    Fritzbox in Werkseinstellung hat TR-069 aktiv.

    Wer also Fritzbox in Werkseinstellung anschließt, lässt Fremdkonfiguration

    Funktionalität zu.

    Damit dies juristisch auf sauberen Füßen steht, wird in 4.8.2 die generelle

    Erlaubnis dazu eingefordert.


    Leider geht aus all dem nicht hervor, ob es auch ganz ohne Fremdkonfiguration

    umsetzbar ist. Insbesondere geht für mich daraus hervor, wird Fremdkonfiguration nicht zugestanden, hast du keinen erklärten Anspruch auf funktionierenden Zugang.

    Das ist in Teilen zu sich selbst widersprüchlich, weswegen durchaus angenommen werden

    könnte, dass Teile dieser "AGB" unzulässig sein könnten.


    Ich habe keinen Vertrag mit DG und werde auf dieser unklaren Basislage auch keinen abschließen. Zu einem Abschluss wird es nur kommen können, wenn DG mir gegenüber schriftlich erklärt, dass mir explizite Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden und der funktionierende Inetzugang keiner zwingenden Fremdkonfiguration bedarf.

    An alle Beteiligten nochmal vielen Dank.

    Ihr habt mir u.a. vermittelt, dass ich das gesichert allenfalls mit DG direkt klären kann. Wollen die nicht, gibts keinen Vertrag. So einfach ist das.

    Hallo

    In Kürze: Für den Internetzugang brauchst du keine Zugangsdaten, für Telefonie schon. Die hast du von der DG mal bekommen.

    Wenn sich diese deine Antwort speziell auf Anbindung nach dem ONT bezieht UND zugleich beinhaltet dass hierzu keinerlei "Aktivierung" (IP 10.xx, usw) von Nöten ist, dann wäre das ganz in meinem Sinne und würde u.a. bedeuten ONT allein leistet die Internetzugangsfreilegung.

    Ich bleibe aber skeptisch bis dass wer das explizit bestätigt.


    Zitat von frank_m

    Blick in die Anleitung von AVM oder der DG zu werfen. Dann hätten sich all deine Fragen erledigt.


    Keineswegs. Verfahren exakt nach Anleitung bedeutet AKTIVhaltung von TR-069, was ich definitiv nicht umsetzen werde. Freihaltung von TR-069 bedeutet intransparente unkontrollierbare Fremdkonfigurationen, ungewollte Software Modifikationen inbegriffen. Das ist bei mir ausgeschlossen, werde ich zu keiner Zeit zulassen. Wenn das unumstößliche Bedingung bei DG ist, ist das Thema DG damit gestorben. Niemals nicht werde ich mich auf sowas einlassen. Meine Geräte konfiguriere ich und update ich und niemand sonst.

    Hallo,

    gelesen habe ich hier etwa die ersten und die letzten 10 Seiten.

    Die Abhandlung dreht sich ja primär um die direkte Anbindung der Fritzbox (ONT Ersatz). Bin etwas unsicher ob es irgendwo stand wie es denn genau ausschaut bei der Anbindung nach dem ONT.

    Hierzu wäre denn auch meine Frage (DG, GPON Anschluss)

    Werden für einen Betrieb NACH dem Orginal-ONT ebenfalls irgendwelche Zugangsdaten "verlangt", und wenn ja, wie sollen die in die Box kommen.

    Ich halte den Ablauf über das Aktivierungscode Procedere für stark intransparent, unmöglich im Fehlerfall, und in der Summe, alleinstehend für nicht zulässig.

    Nach einem Orginal-ONT hat es keine Zugangsabfragen mehr zu brauchen (das sollte gefälligst der ONT leisten), und für die Variante vor dem ONT sind klare Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen.

    Nicht dieser Sumpf über IP 10.xxx.xxx, plus Code, plus usw. Das mag nett sein für jene, die es gerne bequem und intransparent mögen.

    Für mich ist dieser Weg indiskutabel, weil er fast gesichert die Freihaltung der TR-069 ACS Funktionalität bedingt.

    Wenn ich einen eigenen Router einsetze, will ich u.a. nicht von fremder Seite darauf rumgeschrieben haben. Keine Konfigurationen, keine Software und keine Abgriffe.

    So wie sich mir das mit dem Aktivierungscode darstellt, kann ich mir nicht entfernt vorstellen wie das bei TR-069 Deaktivierung umsetzbar sein soll. Danke