Ich hatte ja schon berichtet, dass ich bei DNS:NET im März und bei OI im Juli 2022 unterschrieben hatte. DNS:NET hat mich ewig hingehalten und OI sagte mir bei Vertragsabschluss für Oktober/November den Anschluss zu. Im August kam das Leerrohr, Anfang Oktober die Faser und seit gestern blinkt WAN LED am CTS. Warte jetzt nur noch auf eine Zuteilung einer IP Adresse (aktuell eine 10er IP und kein Internet). DNS:NET akzepziert meine Kündigung nicht (im August gekündigt) und lässt mich nun zappeln. GeoDuct hatte sich Ende August gemeldet. Denen habe ich gesagt, dass die mich aus der Planung nehmen sollen, da ich meinen Vertrag bei DNS:NET gekündigt habe. Haben die am Telefon akzeptiert und wohl bei sich im System eingetragen. Bekomme nun auch nach telefonischer Nachfrage und bitte um Rückruf vom DNS:NET Auftragsmanagement keine Antwort mehr. Werde da wohl immer mal wieder telefonisch aufschlagen. Ob es hilft?
Capicci . ich hatte die gleiche Geschichte. Im Februar bei DNS abgeschlossen, später dann noch bei OI und nachdem OI den Anschluss im Oktober fertig hatte, dann bei DNS Widerrufen. Ging ohne Probleme und wurde von DNS innerhalb von zwei Tagen bestätigt.
Ich bin kein Jurist und dies ist keine rechtliche Beratung, sondern ich beschreibe nur wie ich es gemacht habe.
Die Widerrufbelehrung im Vertrag ist unvollständig. Es fehlt die nach Artikel 246a §2 Absatz 1 BGB erforderliche Anlage 2 (Widerrufsvordruck). Diese wird im Gesetz explizit gefordert und muss ausgehändigt werden. (Bei OI ist dies Bestandteil der ABG, bei DNS nicht)
Ist dies nicht erfolgt, hat die Widerrufsfrist nicht angefangen.
In diesem Fall gilt nach BGB §356 Absatz 3 eine Widerrufsrecht innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen.
Ferner haben die Vertriebler von DNS.Net wohl veraltete Vertragsunterlagen verwendet. Meine AGBs datierten auf 2020. Im Netz gibt es aber deutlich neuere, die aber auch deutlich ungünstiger für den Kunden sind. Diese gab es auch schon als ich unterschrieb. Auch hier gibt es aus meiner Sicht Ansatzpunkte den Vertrag zu kippen. (§45a Absatz 1 TelekomGesetz oder §123/124 BGB) .
Wen es nicht stört zwei Kisten im Keller zu haben, kann es auch einfach laufen lassen. Der Anschluss von DNS käme erste nach Kündigung von OI zum tragen. Da DNS im ersten Jahr eine stark reduzierten Preis aufruft, würde man dann sogar einige hundert Euro sparen.