Beiträge von Phino

    Und dennoch provisioniert die Telekom jedes GPON Endgerät, da PPPoE verwendet wird. Das ist offensichtlicher viel einfacher für die Provisionierung.

    Wenn ich daran denke wie viele Hersteller erst einmal PPPoE in ihre Router via FW-Update nachträglich aufgenommen haben, weil man sonst im deutschen Markt keine Kunden gewonnen hat... Amazons EEro-Serie ist nur ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit.

    Ich glaube, das lag an der hauseigene Infrastruktur der Datenbanken. Der Datenbank war es egal, ob es ein ISDN-/DSL- oder GF-Kunde war. Hat halt einfach die Kennungen herausgehauen und an den Einwahlknoten war die Technik vorhanden.
    Man sieht es ja auch bei den anderen Anbieter, die aus dem DSL-Geschäft kommen. DNS:NET macht es auch. Aber wir haben VLAN 37. :lol: wie schon unter VDSL.

    Als wenn die öffentliche Hand mit ihren Ausschreibungen keinen Preisdruck erzeugen würde ... Das glaubt doch niemand, das die öffentliche Hand den selben Preis für einen PKW als Dienst KFz zahlt wie Karl-Heinz Müller-Schulze beim Vertragshändler ... Also. Wer trifft hier Preisabsprachen?

    Das ist aber normal, dass es Mengenrabatt gibt. Sixt zahlt für eine S-Klasse auch keine 100.000, sondern so um die 60.000 €. Die machen nach einem Jahr mit dem Gebrauchten auch noch eine Schnapper. Aber die nehmen auch europaweit 5.000 S-Klasse ab.

    Darum geht es mir nicht. Eine Frage wäre, wieso es generell auf dem Markt so wenig Modem-Router Kombinationen gibt. Es ist aber für HFC auch nicht viel anders.

    Mir geht es um die Probleme wie hier vor kurzem im Forum beschriebene Probleme mit VLAN. Sei es DSLite, PPPoE, VLAN oder eine Kombination davon. Deutsche Provider scheinen überdurchschnittlich viele Voraussetzungen ggü. Router zu haben.

    Das ist in Europa so. In Asien gibt es andere Formen von DSLite. Ich sehe die widerstreitenden Diskussionen im Unifi Forum. In Amerika setzt man überwiegend auf DHCP. Das ist ja aus meiner Sicht die simpelste Möglichkeit, insbesondere mit IPv6.

    Womit auch viele Router Hersteller Probleme haben ist mit 2 oder.mehr VLan auf der WAN Seite

    Was ich, auf Grund Erwachsenenfortbildung, erlebt habe, ist, es gibt keinen anderen Anbieter am Markt, der auch nur ansatzweise ein derartige einfache, strukturierte und Alltags-/Familientaugliche Oberfläche anbieten. Und das ist was 100.000 Ende von Nutzer brauchen. Wir sind da nicht das Maß der Nutzer.

    AVM war schon mit seinen ersten ISDN Karten PnP ISA(C1/B1) und der Einrichtung unter Win 95 führend. Teles hat mit seiner S0-16.0 voll verkackt. Insbesondere weil sie für die Hotline und dem Treiberdownload eine 0900er Nummer angeboten haben.

    Ich glaube die 16 Mill € kommen aus der Portokasse ;)

    Dann formuliere ich das anders: welchen Betreiber würde die BNetzA im konkreten Gebiet zum Anbieten der Grundversorgung verpflichen?

    Da es dafür festgelegte Regeln gibt, dürfte die Antwort ziemlich eindeutig ausfallen. Man hat halt eine Iteration mehr, das Ergebnis bleibt gleich.

    Das ist per Gesetz geregelt. Es gibt nicht den Grundversorger, sondern derjenige der in einem Gebiet baut, muss automatisch jeden anschließen, der es will. Paragrafen hatte ich schon mal eingefügt. Nur wenn gar keine in dem Gebiet/Region baut, kann die BNetzA jemanden verpflichten.

    Es handelt sich um eine baulich getrennte Garagenanlage, bisher nicht mit Strom versorgt. Da es sich formal um andere Grundstücke handelt, ist eine Versorgung über bestehende Gebäude weder zulässig noch möglich (öffentlicher Weg dazwischen), daher auch der Hinweis wg. dauerhat unbewohnter Gebäude. Als zusätzliche Erschwernis steht auch noch jede Garage auf einem eigenen Grundstück, d.h. man müsste in jedem Fall mit der Zuleitung noch fremde oder Gemeinschaftsgrundstücke queren. Laut Netzbetreiber gibt es nicht einmal eine Stelle, wohin er den Zählerkasten stellen könnte.

    Nun ja, da verstehe ich, dass der Netzbetreiber überfordert ist. War wohl eine denkbar schlechte Konstellation, die ein Notar gebastelt hat, aber er hat mehr verdient.

    Bei uns ein Grundstück mit Teilungserklärung für jede der 16 Garage. Somit ist nur ein Stromanschluss notwendig und auch nur einmal Grundsteuer etc. ggüber Verwaltung.

    Das wird bei unserem Netzbetreiber so gehandhabt wie beschrieben. Ich habe das schriftlich - natürlich "freundlicher" formuliert.

    "Sie bezahlen für die Erdarbeiten und die Kosten des Zählerkastens - nicht ständig bewohntes Gebäude, daher von außen zugänglich, also extra Outdoor-Zählerkasten - aber nur für die (Erd-)Arbeiten. Die Installation bleibt Eigentum des Netzbetreibers." Er kann daran anschließen, wen er will, auf extra Nachfrage, ob das so wäre wie von Dir beschrieben (was ich nur fair fände), hieß es nein, Eigentum Netzbetreiber, er könne dann machen was er wolle.

    Leider.


    Allerdings eine Einschränkung: das war vor 4-5 Jahren.

    Wenn nur eine Wallbox angeschlossen wird, ist eine Erweiterung des Hausanschlusses meist gar nicht notwendig. Und man benötigt auch keinen separaten Zähler, sondern nimmt eine Wallbox mit MID-Zähler, am besten noch mit RFID, dann können mehrere laden mit Aufteilung der Kosten. Meine Keba P30x kann das schon.

    In einer WEG nach dem neuen Gesetz wird ein zusätzlicher Stromanschluss durch eine ordentliche Verwaltung beauftragt. Diese Kosten werden dann in der Jahresabrechnung den entsprechenden Nutzern zugewiesen. Die einmaligen Erstellungskosten werden separat aufgeführt. Grundsätzlich ist eine anteilige Kostenerstattung der nachträglich anschließenden Wallboxbetreiber gesichert, die ersten Antragsteller müssen jedoch in Vorleistung gehen.
    Wenn ein Eigentümer hergeht und sich ein Stromanschluss legen lässt, dann ist es sein Privatvergnügen.

    Ich habe bei den Bekannten nachgefragt, sie bezahlen nichts für den neuen Glasfaseranschluss.
    Ich habe auch den Test mit 3 Adressen im Ahrtal gemacht und auch dort muss man keine Anschlusskosten bezahlen. Es wird am Anfang der Verfügbarkeitsabfrage auch darauf hingewiesen, dass nur bei Neuerschließungen die 799,-€ zu zahlen sind.

    Man kann aber auch Eigentümer nur einer vermieteten Wohnung einer WEG sein, da erwarte ich eigentlich, dass für die 799,- bis zur Wohnung verlegt wird. Die WEG muss ja nach aktueller Rechtslage zustimmen, kann nur Vorgaben zur Art der Verlegung im Haus machen.

    Nur für die Verlegung bis zum Haus würde ich als Wohnungseigentümer nicht bezahlen wollen, wenn das dann später alle anderen Eigentümer ohne zu bezahlen nutzen können ;)

    Allerdings traue ich das der Rechtslage hier zu, dass das so wäre. Ist bei der Elektro-Erschließung einer Garagenanlage für eine Wallbox auch so. Der erste bezahlt die Erschließung alleine, wer später kommt, zahlt nur noch für den Anschluss. Klar, dass da keiner den ersten Schritt macht. Besonders dann, wenn da als einer der Miteigentümer der Garagenanlage eine Vo****a beteiligt ist - die machen ja gar nichts, was nur einen Cent kostet.

    Dies wird so nicht gehandhabt. Bezahlt wird der Anschluss und die Wallbox nur von den Nutzern. Kommt z.B. später zu den 3 Nutzern noch 2 dazu wird die ursprüngliche Investitionssumme durch 5 geteilt und die ersten 3 bekommen anteilig Geld zurück.

    Und ich kann dir sagen, hier gab es für die Eigentümer, die auswärts wohnen und daher nicht selber Kunde sind, keine Informationen. Von der Stadt kam gar nichts, nur Plakate, Werbezettel im Briefkasten und Anschreiben an die gemeldeten Bewohner und Kunden.

    Letztendlich ist dies egal. Wenn der Mieter eine Vertrag abschließt, wird automatisch der Eigentümer/HV angeschrieben.
    Dazu kann man nur sagen: Scheint die Mieter nicht zu interessieren. Oder warum haben sich diese nicht mal an die HV/Eigentümer gewendet.

    Aber dies ist ja mittlerweile gang und gäbe, nicht mal selber Initiative ergreifen, aber hinterher MImimi.

    Das ist dann klar, wenn es Alternativen gibt. Es geht nur um den Fall, dass die letzte Alternative abgeschaltet wird, ohne dass es erstmal eine neue gibt. Dann ist die Versorgungspflicht gefährdet.

    Wer sagt denn, dass es keine neue Alternative gibt. Nur, weil ein paar Leute es verpennt haben oder innovationsfern sind, heißt es doch nicht, dass die sich aus dem TKG bestehende Versorgungspflicht nicht gegeben ist.

    Versorgungspflicht heißt nicht nur, dass es einen Anrecht auf Anschluss gibt, sondern auch, dass dieser beibehalten werden muss. Bereits bei drohender Abschaltung wird die Versorgungspflicht relevant.

    Wo ist dies rechtlich so geregelt? Im TKG § 156 Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten steht nur, dass diese gegeben sein muss, aber nicht wie dies technologische gestaltet wird.

    Unbestritten. Aber hier hast Du jetzt zwei Fehlschlüsse:

    Erstens sind der Immobilienbesitzer und der Kunde oft nicht identisch, denn Du willst, dass der Kunde das bezahlt. Der könnte aber nur Mieter sein. Den Besitzer bringst Du jetzt erst rein, und die 799,- bezahlt in der Regel auch der Mieter und nicht der Eigentümer.

    Zweitens ist es mit dem Anschluss ja nicht getan. In der Immobilie fallen oft auch noch erhebliche Arbeiten an, und die sind unstrittig beim Eigentümer oder Mieter. Um die geht es hier auch gar nicht.

    Die 799,- € fallen für den Hausanschluss an, nicht für jeden Mieter.

    Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Anschlüsse bis in die Wohneinheit zu legen. Ob dann die Arbeiten hübsch genug für die Verwaltung oder Eigentümer sind, entscheidet sich bei der Hausbegehung und dem Protokoll. Wir haben in einem MFH 2x die ändern lassen. Jetzt ist die Verlegung durch die Baufirma auf Kosten des Netzbetreibers unauffällig.

    Waren die Kunden denn informiert? Für mich klingt das eher, als dass die Kunden bisher keinen Bedarf für einen Glasfaseranschluss sahen und die Abschaltung des Cu-Netzes nicht im Raum stand. Waren alle Kunden und Hausbesitzer(!) informiert, dass Cu abgeschaltet wird? Klingt für mich nicht so.

    Ja, wie Zeitungsberichte in den Lokalen Medien zu entnehmen ist wurde dies öffentlich Mitte 2023 kommuniziert.

    Im Übrigen sehe ich ein solches Thema auch eher beim Hausbesitzer als beim Mieter. Der Kunde, der informiert wird, ist aber der Mieter. Letzterer hat aber bestimmt keine Lust, seinem Vermieter die Infrastruktur zu finanzieren. Für die Leitung ins Haus ist aber der Besitzer verantwortlich.

    Jein. Den Hausbesitzer interessiert es erst einmal gar nicht. Der Mieter muss seinen Bedarf kundtun, indem er eine Vertrag mit dem ISP abschließt. Dieser wendet sich dann an die Hausverwaltung/Eigentümer und bittet um die Freigabe der Bautätigkeiten.

    Der Hausanschluss eines GF/Hochgeschwindigkeitszugang zu Datendienste ist eindeutig eine Modernisierungsmaßnahme und somit auf die Miete umlegbar.

    Als Vermieter bekommt man das gar nicht unbedingt mit, wenn Glasfaser ausgebaut wird. Ich werde in meiner Wohnung auf jeden Fall Glasfaser legen lassen, wenn ich es mitbekomme und die Hausverwaltung bzw. WEG zustimmt und keine unerfüllbaren Auflagen macht. Auch gegen den Willen des Mieters, er muss ja keinen Vertrag abschließen.

    Dann hat der Vermieter/Hausverwaltung alles an Post weggeschmissen, was man von seiner Gemeinde/Netzbetreiber bekommen hat. Ich wurde in Rodgau als Eigentumsbesitzer und die MIeter (gemeinsamer Kompletausbau Stadt und Netzbetreiber für 0 € in alle Häuser) mit Briefen bombadiert.

    Hier bei den Nachbarn habe ich das auch: wenn sich die Eigentümerin nicht gekümmert hätte, den Mieter hätte es nicht interessiert. Die Eigentümerin wusste aber nur Bescheid, weil sie in einer anderen Wohnung im Haus selber drin wohnt. Sonst hätte es keine Info gegeben.

    ???? Das verstehe ich nicht. Es interessiert doch die Mieter vermutlich weiterhin nicht, nur die Eigentümerin will. Und offensichtlich sind doch die Informationen angekommen. Wer nicht will, hat scheinbar schon. Man kann doch keine zu seinem Glück zwingen.

    Zur Versorgungsverpflichtung gehört auch der Weiterbetrieb der vorhandenen Infrastruktur. Bei Abschaltung dieser ist die Versorgungsverpflichtung nicht mehr erfüllt, daher gehört das schon auch zur Versorgungsverpflichtung, sogar enger als im Fall dass es noch keine Versorgung gibt.

    Das ist aus Sicht der BNetzA und dem TKG vollkommen egal. Entscheidet ist, werden Telekommunikationsdienste geliefert. Es steht nirgendwo im Gesetz, dass dabei veraltete oder zerstörte Infrastruktur wieder aufgebaut/weiter beteiben werden muss.

    Was kann denn der Anbieter dafür, dass die Kunden so innovationsfern sind. Das passiert gefühlt nirgends so oft wie in Deutschland. Dieses Mimimi, ich will aber mein Drehscheiben-Telefon behalten ist eine Macke was in Deutschland zelebriert wird.

    Man sollte die Sache pragmatische und zukunftsorientierte betrachten und nicht immer rückwärts gewandt. Aber das ist in diesen Land schwierig Innovationen umzusetzen.

    Und daher entfällt die Verpflichtung ...

    Und auch dieses hier spricht nicht unbedingt für Deine Annahme ...

    Welche Annahme?

    Dein Beitrag hat nichts mit der Situation im Ahrtal zu tun. Dort war die Infrastruktur kaputt und sie musste ersetzt werden. Dazu bedarf es keine Anordnung der BNetzA. Dies ergibt sich schon aus dem TKG. Wenn sich keiner der Anbieter bewegt, da würde die BNetzA tätig werden.

    § 159 Beitrag von Unternehmen zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
    Jeder Anbieter, der auf dem sachlichen Markt der Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach § 157 Absatz 2 im Geltungsbereich dieses Gesetzes tätig ist, ist verpflichtet, dazu beizutragen, dass die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach den §§ 157 und 158 erbracht werden kann. Die Verpflichtung nach Satz 1 ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnitts zu erfüllen.

    Aber es haben sich ja alle bewegt.

    Im übrigen bringt selbst eine Verpflichtung keinen Anspruch auf Erlass der Anschlußkosten. Man muss eher befürchten, dass der Netzbetreiber gerade deshalb nicht auf diese Kostenerstattung verzichten würde.

    Dies habe ich auch nicht behauptet, aber ich werde die Information noch nachliefern. Ich vermute, es wird unterschiedlichen Lösungen von verschiedene Anbieter geben, genauso je nach Situation der Geschädigten (Privat, Firmen, öffentliche Einrichtung (Kita).

    Ich finde ihr interpretiert viel in den Artikel rein.
    Da ich Verwandte in der Region hab, weiß ich, dass die im Artikel genannte Zahl, die noch keinen Glasfaseranschluss beantragt haben, in etwa deckungsgleich ist mit der Anzahl von Häusern/Wohnungen, die gar nicht mehr wieder aufgebaut werden. Der Rest bekommt einfach GF.

    Trierer Volksfreund:
    Es werden im Ahrtal etwa 22.000 Haushalte komplett auf Glasfaser umgestellt.
    Insgesamt sollen in den Unwettergebieten rund 40.000 Haushalte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen einen Glasfaseranschluss bekommen.
    Der Ausbau der Glasfaser bedeute für die Menschen im Ahrtal einen weiteren entscheidenden Schritt in Richtung Normalität, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Ein verfügbares Netz mit hohen Bandbreiten sei ein entscheidender Wirtschaftsfaktor und helfe bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Dass die zerstörte Kupfer-Infrastruktur ausschließlich durch Glasfaser ersetzt wird, ist ein ganz wichtiges Zeichen für die Region.“
    „Wir sind froh, dass wir gemeinsam mit unseren Partnern hier in Rheinland-Pfalz sowie in Nordrhein-Westfalen beim Wiederaufbau so gut vorankommen“, sagte Srini Gopalan, Vorstand der Deutschen Telekom für das Deutschlandgeschäft. Die Zusammenarbeit vor Ort sei geprägt von Vertrauen und einem gemeinsamen Wille in der Umsetzung. „Den Aufbau des Glasfasernetzes in den direkten Flutgebieten wollen wir bis Ende dieses Jahres so weit wie möglich abschließen.“

    Scheinbar müsste die BNetzA nicht bestimmen. Neben der Telekom baut auch Vodafone.

    Das Vodafone-Projekt Ahrntal in den fünf Kommunen Bad Neuenahr, Heimersheim, Sinzig, Bad Bodendorf und Löhndorf umfasst Tiefbauarbeiten auf einer Trassenlänge von etwa 22 Kilometern sowie die Errichtung von 48 Glasfaser-Knotenpunkten. stand 2023