Nach wie vor ist nicht klar wie lange ein Kunde an den Vorvertrag, dessen Nachfolger ist die Auftragsbestätigung/Auftragsannahme, gebunden ist. Eine Klärung wäre hier dringend notwendig, ob 3,6, 10 oder 25 Jahre auf den Ausbau gewartet werden muss.
Man kann es auch pragmatisch sehen: Vor der Auftragsbestätigung fallen keine Kosten an
Ich verstehe euer Problem nicht. Man hat eine Willensbekundung abgegen, dass, wenn sie bauen, ich einen Gf-Anschluss und 2 Jahre Internet nehme. Was soll passieren, wenn sie nicht bauen? Ich hatte damals vor 4 Jahren sowohl bei DNS:NET wie auch openinfra abgeschlossen in der Hoffnung, dass mindestens einer baut. Die Wahrscheinlichkeit das sie beide bauen ging gegen Null.
Und juchhu einer hat gebaut, der andere ist hier vor Ort in der Versenkung verschwunden.
Aber ich kann ja Mal mit meinem Auftrag von damals vorstellig werden. ![]()