Verstehe den Punkt nicht ganz... In ein bestehendes Wellrohr zieht der Eigentümer ein Mikrorohr, welches den Spezifikationen des einblasenden Unternehmens genüge tut. Das Unternehmen bläst dann die Faser ein.
Wieso sollte da ein Unternehmen das einblasen verweigern? Zur Not wird eben vertraglich ausgeschlossen, dass das Unternehmen im Brandschadensfall haftbar gemacht wird.
In mein Haus wurde ja auch eine Speedpipe durch die UGG eingebracht. Glaube kaum, dass die das bei Millionen Haushalten machen würden, wenn diese Haftungsfrage irgendein Problem darstellen sollte.