Hallo zusammen,
wir haben im Jahr 2020 bei der Vermarktungsphase von Nordischnet den Tarif mit der höchsten Bandbreite (500 Mbit/s Download und 200 Mbit/s Upload) gewählt, da im ersten Vertragsjahr alle Tarife den gleichen Preis haben. Im monatlichen Preis enthalten ist ein Fritz!Box Router. Wir haben dann endlich im November 2025 den Glasfaseranschluss bekommen und sind eigentlich zufrieden damit. Da wir ab dem 13. Monat der Mindestvertragslaufzeit nicht den deutlich höheren Preis für die hohe Bandbreite bezahlen wollen haben wir eine Änderung des Tarifs auf eine geringere Bandbreite (200 Mbit/s Download und 100 Mbit/s Upload) beantragt, was laut ursprünglichem Vertrag so möglich ist.
Die Reduzierung der Bandbreite ab dem 13. Monat der Mindestvertragslaufzeit wurde uns dann wie gewünscht angeboten. Zusätzlich sollen wir aber jetzt eine monatliche Gebühr von 5,90 € für den Router bezahlen, der in unserem ursprünglichen Vertrag im Tarifpreis enthalten war. Begründung von GVG Glasfaser ist, dass bei einem Tarifwechsel (in diesem Fall geringere Bandbreite bei laufendem Vertrag) die Bedingungen für Neuverträge zur Anwendung kommen und bei diesen nun für den Router eine Extragebühr zu bezahlen ist.
Hat jemand ähnliche oder andere Erfahrungen in einem solchen Fall gemacht und wie sollte man agieren?