Beiträge von Der Irre Polterer

    Nee-Doch-Nee-Doch-Nee (repetitiv)

    "fuer Interzugangsdenstleistung-Vertraege der DGN (nach TKG 56 (1)) mit der entsprechenden AGB Klausel "

    Kann man mir erklaeren warum ich mir Gedanken machen soll wenn diese Klausel NICHT auftaucht? Dann endet der Vertrag eh nach 2 Jahren mit monatlicher Kuendigungsfrist.

    Ansonsten gilt:

    Fuer Interzugangsdenstleistung-Vertraege (nach TKG 56 (1)) mit der entsprechenden AGB Klausel ist das Urteil voll relevant.

    Nicht nur Giganet!

    Und scheinbar meint der Vorbemerker meine Gemeinde (obwohl es wohl mehrere gibt): Jawoll, die Stadtverwaltung hat es uebernommen, alle Giganet Verträge aufzuloesen! Grund: Seit fast 3 Jahren keinerlei Aktivität. So was nennt man "NICHTERFUELLUNG"

    "Die Gemeinde kann für Privatpersonen Verträge kündigen?" Die Gemeinde kann den Vertrag (wegen Nichterfuellung innerhalb akzeptabler Zeiten mit dem Strippenzieher kuendigen und damit die Opfer Kunden entlasten. Kein Mandat-kein Vertrag!

    Jedenfalls Halleluja für das verbraucherfreundliche Urteil. Das es den Strippenziehern nicht gefällt jeh nun. Mein Bedauern haelt sich in Grenzen!