Ich habe natürlich Teil 9 des TKG gelesen und kann daher sagen das das absoluter Mist ist.
Lass mich deutlich werden, ich habe nach Deinen Ausfuehrungen dann nur noch eine Interpretation, Du hast das schlicht nicht verstanden...
Wer bestimmt z.B. die Kriterien was überhaupt ein guter Preis ist und wie können Anbieter bzw. Netzbetreiber dazu gezwungen werden in bestimmten Regionen auszubauen
Die Bestimmung der Erschwinglichkeit ist in Teil 9 vom TKG geregelt, sagtest Du nicht Du haettest den gelesen:
Zitat§ 158 Erschwinglichkeit der Telekommunikationsdienste
(1) Telekommunikationsdienste nach § 157 Absatz 2, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, müssen Verbrauchern zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht nach Anhörung der betroffenen Kreise Grundsätze über die Ermittlung erschwinglicher Preise für Telekommunikationsdienste nach § 157 Absatz 2, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Regelung.
(2) Die Bundesnetzagentur überwacht die Entwicklung und Höhe der Preise für Telekommunikationsdienste nach § 157 Absatz 2, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort.
Zum Ausbau (in bestimmten Regionen) gezwungen werden koennen ISPs erst mal gar nicht, mit Ausnahme der Mindestversorgung die im selben Teil 9 des TKG geregelt ist.
es gibt z.B. das einklagbare Recht auf Versorgung, ein Punkt besagt:
Das waere dann die Mindestversorgung... von der Du ja kein grosser Fan bist...
Geförderter Ausbau: Greift der Markt nicht, springt der Staat ein. Durch staatliche Förderprogramme werden Anbieter vertraglich zum Ausbau verpflichtet, wenn sie entsprechende Zuschüsse erhalten.
Wo siehst Du diese Verpflichtung, also welches Gesetz regelt so eine Verpflichtung? So weit ich weiss ist die Teilnahme an Ausschreibungen fuer Foerderung freiwillig... Verpflichtungen treten da erst auf wenn ein Unternehmen sich freiwillig um Foerderung beworben hat.