Beiträge von pepe

    Danke. Inzwischen bestreitet man nicht mehr, dass ich den Antrag im 12. Monat gestellt habe. (Na sowas!). Aber: Ich habe mich genau auf den Passus im Vertrag berufen und auch angemerkt, dass dort weder eine Fussnote bei der Wechselgarantie steht (z.B. die Laufzeit verlängert sich um...) und es auch keine solchen Einschränkungen/Abhängigkeiten in den AGB gibt. Folglich gilt die Wechselgarantie wie oben auf Antrag des Kunden im 12. Monat und ist vom Vertragspartner DG umzusetzen, da Vertragsbestandteil.

    Das einzige Gegenargument, was das Downgrade immer noch verhindert ist dann allen ernstes: Die Verlängerung steht doch im Bestätigungsschreiben, aber gerade das akzeptiere ich doch nicht, maßgeblich ist der Vertrag und da gibt es keine Laufzeitverlängerung. Ob diese Verweigerungshaltung Unvermögen, Boshaftigkeit oder beides ist kann ich nicht erkennen. Sie sollten doch aber endlich mal erkennen, dass man nichts einfordern kann, wenn es nicht im Vertrag steht. Dafür muss man doch gar nicht rumargumentieren.

    @alfalfa/all

    Leider komme ich doch nicht weiter. Die Wechselgarantie endet am 09.06.22. Folglich habe ich heute am 11.05.22 meine "Wechselgarantie" auf Tarifdowngrade ausüben wollen, in der Annahme, dass der "12. Monat" in dem man nur wechseln kann vom 09.05.22-09.06.22 gilt. Ist das so? Ich bin hier von Vertragsmonaten ausgegangen und nicht von Kalendermonaten (im Vertrag/AGB steht ja lapidar nur "Monat". Ist das richtig oder hat man in meinem Fall nur ganze 9 Tage (01.06.-09.06.) Zeit, in denen man wechseln kann?

    3 verschiedene Hotline-Mitarbeiter haben 3 unterschiedliche Aussagen gemacht:

    1. Sie sind nicht im 12. Monat-warten Sie bis Sie dran sind, wir terminieren nichts!

    2. Wir machen das Downgrade, aber nur mit neuen 24 Monaten Laufzeit

    3. Bei einem Downgrade gelten immer 24 Monate neue Laufzeit

    zu3) Auf die Frage wo das denn steht, in den AGB oder im Vertrag gibt es dann keine Antwort

    DAS TOTALE SCHILDBÜRGERTUM

    @alfalfa Danke für die klasse Antwort! Ich hatte ja schon reichlich Handy- und Providerverträge. Aber sowas beim besten Willen noch nicht erlebt. Auch gab es seitens DG nach etlichen Rückfragen nicht mal einen Hinweis darauf, dass Beauftragungen vor dem 12. Monat nicht akzeptiert werden oder gar eine Beratung, was zu tun ist, es wurden mir immer nur neue Neuverträge angeboten, die ich gar nicht angefragt habe. Ein reichlich fragwürdiges Geschäftsgebahren. Im Vertrag heisst es: ...im 12. Monat ist ein Wechsel möglich... Es heisst eben nicht: Im 12. Monat ist ein Wechsel möglich, dazu muss der Wechselauftrag im gleichen Monat gestellt werden. Juristisch recht dünnes Eis, wenn die Voraussetzung für die Wechselgarantie weder im Vertrag noch in den AGB genannt wird.

    Habe leider ein Problem mit DG. Bin seit ca 6 Monaten Neukunde, habe den teuersten Tarif mit 24 Monaten Laufzeit und wollte per Email die im Vertrag zugesagte Wechselgarantie nutzen, also zum 12. Monat in einen preiswerteren Tarif wechseln. -Das will man aber nur "zulassen", wenn ich gleichzeitig einen Neuvertrag mit weiteren 24 Monaten abschliesse, wäre dann also insgesamt 36 Monate vertraglich gebunden. - Einen solchen Passus finde ich aber weder in den AGB noch im Vertrag. Die stellen sich einfach stur und schicken mir jetzt zum 3. Mal eine Email mit Bestätigungsbutton für einen Neuvertrag und auch entsprechende Post nach Hause. Ich habe jetzt 3mal zurückgeschrieben, dass ich keinen Neuvertrag über erneute 24 Monate wünsche sondern mein Recht auf Wechselgarantie wie zugesagt ausüben möchte. Darauf wird überhaupt nicht eingegangen. Ideen/Erfahrungen?