Das mit der Kupferabschaltung ist aber auch so ein Gespenst, das umgeht.
Ich bin kein Jurist, aber wäre eine Abschaltung denn überhaupt rechtens, wenn diese dazu führen würde, große Teile der Bevölkerung von der Grundversorgung abzuschneiden?
Klares NEIN.
Nach Grundgesetz (Art. 5 GG): Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Dazu gibt es auch schon Urteile vom Bundesverfassungsgericht.
ABER dieses Recht sieht man auch damit gewährt, wenn ein hinreichender Mobilfunkempfang vorhanden ist am Wohnort. Ein Grundrecht auf Zocken gibt es nicht. ![]()
Es gab dazu hier in einem Nachbarort Diskussionen, weil in einem Neubaugebiet (ca. 30 EFH) kein Festnetzbetreiber diese anschließen wollte. Der Handyempfang war auch grottig. Letztendlich hat die BNetzA nach/mit viel Medienrummel/Landtagsabgeordneten die DNS:NET verdonnert, die Grundstücke zu erschließen. Alle mussten die übliche Gebühr von 700 € für einen Erstanschluss (Glasfaser) zahlen.