Jetzt ist nur grober Schotter verfüllt worden.
Normal. Es ist noch zu kalt zum asphaltieren, jedenfalls wenn es halten soll.
Da die BNA reguliert hat, dass die Leitung am HÜP für FTTH endet und dort passiv ist
So genau hat die BNA das nicht reguliert. Die DG installiert seit ein paar Monaten eine passive Glasfaserdose, den Gf-TA (Glasfaser-Teilnehmeranschluss), zwischen HÜP und ONT. Wenn der Kunde einen passiven Anschluss wünscht, wird das kundeneigene optische Gerät an diese Glasfasersteckdose angestöpselt, nicht an den HÜP. Ein passendes Kabel müsstest du dir dann besorgen, weil der ONT dann gar nicht erst installiert würde. Die bisher gesichteten ONTs haben aber alle einen SC-APC Anschluss. Das Kabel dafür wäre dann auch passend für die Fritzbox 5491, die als GPON Gerät im Prinzip auch passend für einen neuen DG Anschluss wäre. Ob sie tatsächlich geeignet ist, müsstest du mit der DG abklären.
Einzutragen wären wahrscheinlich die ONT-Installationskennung und eine VLAN-ID. Beides müsste dir die DG mitteilen. Wie die DG die ONTs genau identifiziert, ist nicht öffentlich bekannt. Es könnte sein, dass du auch die Hardwareadresse deiner Fritzbox mitteilen musst. Zugangsdaten für eine PPPoE Verbindung brauchst du nicht.
Es hat sich m.W. noch niemand öffentlich dazu bekannt, einen DG-Anschluss mit einem eigenen GPON-ONT in Betrieb zu haben. Du hast also die Möglichkeit, Pionierarbeit zu leisten. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass es den Aufwand nicht wert ist, aber technisch spannend ist es natürlich trotzdem.
Wie wird das genau ablaufen? Mein TCom nächste Periodenkündigung muss zum 10.6.21 erfolgen.
Ich hoffe bis dahin ist die Glasfaser aktiviert und rennt. Und was wenn nicht?
Wenn der Anschluss bis zum frühestmöglichen Ende deines bisherigen Vertrags nicht fertig wird, kündigt die DG den alten Anschluss noch nicht und der Altvertrag verlängert sich i.d.R. um ein Jahr. Während dieser Zeit berechnet die DG keine Grundgebühr, aber du kannst den neuen Anschluss schon parallel nutzen, sobald der Anschluss aktiviert wird. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die Vertragslaufzeit.
Falls ein Unternehmen im Auftrag des Kunden einen Altanschluss gekündigt hat, weil das neue Unternehmen davon ausgegangen ist, dass der neue Anschluss rechtzeitig fertig wird, es aber dann doch nicht schafft, dann besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Fortbestehen des alten Anschlusses bis der Wechsel zum neuen Anbieter möglich ist. Das ist im TKG Paragraph 46 geregelt. Der Anspruch besteht nur bei einem Anbieterwechsel, also nicht selbst kündigen, denn sonst musst du dich selbst um eine Übergangslösung kümmern! Es ist sinnvoll, mit beiden Unternehmen Kontakt aufzunehmen, wenn dieser Fall einzutreten droht. Die Kündigung gegenüber dem Altanbieter sollte aber nicht zurückgenommen werden oder gar ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Der Vertrag mit der DG beginnt auch dann, wenn man sich selbst noch längere Zeit beim alten Anbieter bindet, und die Grundgebührbefreiung gilt nicht über die normale einjährige Vertragsverlängerung hinaus.
Wenn mal jemand einen Mobilfunkfallback benötigt: Fritzboxen können auch USB-Tethering mit einem Handy als Internetzugang nutzen. Das kann auch mal hilfreich sein, falls es zu einem Kabelschaden oder ähnlichen Ausfällen kommt. Allerdings merkt man dann schnell, wie spartanisch deutsche Mobilfunkverträge mit Datenvolumen ausgestattet sind.