Beiträge von alfalfa

    Das Glasfaserkabel verbindet das Modem mit der Glasfasersteckdose, die bisher auf keinem Foto zu sehen ist. In der anderen Buchse des Glasfasermodems steckt schon ein Netzwerkkabel. Das andere Ende dieses Kabels gehört in den WAN-Port des Routers. Das ist die blaue Buchse auf der Unterseite des Routers. Die drei gelben LAN-Ports des Routers verbindest du mit weiteren Netzwerkkabeln mit den RJ45-Dosen im Medienverteiler. An die Netzwerkdosen in den Räumen kannst du dann Netzwerkgeräte wie z.B. Computer, NAS, Fernseher, etc. anschließen. Wenn du mehr als drei Netzwerkdosen versorgen möchtest, brauchst du noch einen Gigabit-Switch. Ein einfaches 5-Port Modell für ca. 10€ reicht aus.


    Allerdings hast du jetzt das Problem, dass der Router nicht in den Medienverteilerschrank passt...

    Das Koaxialkabel überträgt ein DVB-C Signal. Das kann man nicht mit vertretbarem Aufwand selbst erzeugen und müsste deshalb optisch schon über das Glasfaserkabel bereitgestellt werden. Das machen einige FTTH-Provider, aber die meisten machen das nicht. Die, die das machen, stellen einen passenden Konverter zur Verfügung. Wenn das bei euch nicht der Fall ist, dann werden die Koaxialkabel ungenutzt bleiben. IP-TV nutzt die Netzwerkleitungen, nicht die für's Kabelfernsehen.


    Das Internetsignal würde über die RJ45 Anschlüsse auf die Netzwerkdosen in der Wohnung verteilt. Das sind die fünf Anschlüsse, die mit SZ, WZ-L, KZ-1, WZ-R und KZ-2 (Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer) beschriftet sind. Als Konverter könnte man einen ONT vom Netzbetreiber und einen eigenen Router verwenden. Alternativ könnte man einen eigenen oder vom Netzbetreiber gestellten Router mit integrierter Glasfaserschnittstelle verwenden. Was das genau für ein ONT und/oder Router sein muss, hängt von der Art des FTTH-Anschlusses ab.


    Du hast ein Modem erwähnt. So wird manchmal der ONT genannt. Hast du das Modem schon und kannst du ein Foto davon machen? Hilfreich wäre auch, zu wissen, wer der Netzbetreiber ist.

    Das Glasfaserkabel ist einseitig konfektioniert und wird mit dem unkonfektionierten Ende ausgehend vom Gf-TA in der Wohnung zum HÜP im Keller hin verlegt und dort gespleißt. Was und wie installiert wird, hat sich über die Jahre mehrfach geändert. Inzwischen wird immer so installiert, dass ein eigenes optisches Endgerät angeschlossen werden kann.

    Der Artikel wurde seit der Veröffentlichung überarbeitet: Es ist nicht so, dass (wie es im Link und hier im Thementitel noch steht) nur 10% der Anschlüsse voll funktionieren, sondern dass nur 10 bis 20 Prozent der Anschlüsse nach dem Bau so geprüft werden, wie es im Ablauf vorgesehen ist. Es geht also um ein Problem bei der Qualitätskontrolle, aber die Auswirkungen der mangelnden Kontrolle auf die Qualität sind bei weitem nicht so dramatisch, wie es die ursprüngliche Artikelversion glauben machen konnte.

    Der Zweck dieser Werte ist, dass die Fritzbox Übertragungen mit Echtzeitanforderungen bevorzugen kann, damit z.B. Downloads über viele TCP Verbindungen nicht zu Störungen der Telefonie führen. Dazu muss die Fritzbox die nutzbare Übertragungsrate kennen. Die Ethernetschnittstelle, über die die Fritzbox mit dem ONT verbunden ist, kann 1Gbit/s in beide Richtungen übertragen, aber der Anschluss ist langsamer. Deswegen muss man die Werte manuell eintragen, wenn der Traffic Shaper der Fritzbox seine Arbeit tun können soll.


    Bei so schnellen Anschlüssen und normalen Nutzungsprofilen ist Traffic Shaping ehrlich gesagt kaum noch notwendig. Ich habe die evtl. nötige Änderung der Konfiguration nur deshalb erwähnt, weil da möglicherweise niedrigere Werte eingetragen sind, und dann erreicht man die Tarifbandbreite nicht.

    Die Stationen des Internetzugangs bei der Deutschen Glasfaser und vielen anderen Providern:

    1. HÜP (HausÜbergabePunkt, der Kasten, wo die Glasfaser von außen ankommt)
      1. a) Gf-TA (Glasfaser-TeilnehmerAnschluss, eine Glasfasersteckdose)
    2. ONT (Optical Network Termination, der "Konverter")
    3. Router

    Zwischen HÜP bzw. Gf-TA und ONT ist ein Glasfaserkabel, das bei aktuellen Anschlüssen GPON transportiert. In dem Fall wird der Anschluss durch den ONT identifiziert. Ältere Anschlüsse haben auf dem Glasfaserkabel optisches Gigabit-Ethernet (1000BASE-BX) gehabt. Dann wurde der Anschluss durch den Port im zentralen Verteiler (PoP, Point of Presence) im Ort identifiziert. Für beide Anschlussvarianten sind deshalb bei der Deutschen Glasfaser keine Zugangsdaten erforderlich. Wenn statt des GPON-ONT ein eigenes optisches Endgerät verwendet werden soll, muss das Endgerät im Kundenmenü auf der DG Webseite "aktiviert" werden. Dadurch wird es mit dem Kundenaccount verknüpft, so dass auch in dem Fall keine Zugangsdaten nötig sind.


    Aus dem ONT kommt Gigabit-Ethernet zum Router. Adressen werden per DHCP und DHCPv6 vergeben, aber wie in den anderen Kommentaren bereits erwähnt nur für ein Gerät. Das Gerät sollte in der Regel der Router sein, an den dann alle anderen Geräte angeschlossen werden, um von diesem ihre Adressen zu bekommen.

    Der Bktel XON1300.IP ist ein "Gf-TA" (Glasfaser-TeilnehmerAnschluss), also eine passive Glasfasersteckdose. Es gibt in dem XON1300 System auch aktive ONTs für PtP und GPON, mit und ohne Kabelfernsehanschluss. Wenn der Netzbetreiber den vorhandenen XON1200 nicht zurückgeschickt haben will, dann benutz den einfach weiter und ignorier den Rest dieses Kommentars.


    Für den Anschluss an den Gf-TA brauchst du einen zu deinem Anschluss passenden ONT, entweder als separates Gerät oder im Router integriert. Die Verbindung zum Gf-TA stellt ein Glasfaserkabel her. Wenn dein ONT also in der Wohnung stehen soll, dann müsstest du ein Glasfaserkabel verlegen, was aber deiner Auskunft nach nicht möglich ist.


    Also müsste der ONT dort aufgebaut werden, wo der Gf-TA ist. Dafür könntest du die Fritzbox 5530 verwenden, aber das ist für das WLAN wahrscheinlich weniger gut. Wenn du die 7590 mit der 5530 im Mesh verbindest, wäre das wiederum kein Problem. Mit einem Medienkonverter und einem passenden SFP kannst du den bisherigen ONT quasi 1:1 ersetzen, aber das würde ich nur empfehlen, wenn das ein AON-Anschluss ist. Für GPON würde ich die 5530 als ONT verwenden.


    Die Fritzbox 7590 ist schnell genug für Gigabit-Anschlüsse, also auch für einen 500Mbit/s Anschluss. Der XON1200 ist ein Gigabit-Medienkonverter. Ich wäre überrascht, wenn der nicht schnell genug wäre.

    Ohne die Spezifikation des Geräts zu kennen würde ich trotzdem sagen, dass die Werte in Ordnung sind. Dein ONT schafft es bis zum O5 State (Zeile 18), ist also eigentlich online, wird dann aber nach dem "Invalid managed entity" Log-Eintrag in Zeile 46 vom OLT in den O2 (Standby) gezwungen (Zeile 47). Das sieht für mich nicht nach einem Signalproblem aus.

    Naja, das ließe sich auch für einen 802.3 Anschluss mit RJ45 spezifizieren. Auch die Dinge, die heute in einen ONT integriert sein könnten und die einem passiven Netzabschluss entgegen stehen, ließen sich prinzipiell auch in der Infrastruktur realisieren. Es ist nicht das physikalische Interface, sondern der Bitstrom, der dem Kunden zur Verfügung steht, der im Gesetz verankert sein muss. Und auch die Partitionierung des Systems - also ob es noch eine Komponente beim Kunden gibt - ist dabei erst mal irrelevant.

    Nein, das reicht nicht. Den Grund habe ich schon genannt: Das gäbe dem Provider die Möglichkeit, zusätzliche Funktionen einzubauen, ohne dass der Kunde das ablehnen könnte. Schon die heutigen ONTs integrieren Funktionen, die nur dem Provider dienen. Diese Funktionen mag man als sinnvoll und angemessen betrachten, aber die Grenze ist dann nicht mehr klar definierbar. Die Möglichkeit, dem Kunden ein CPE vorzuschreiben, das in der Verwaltungshoheit des Providers steht, ist klar abzulehnen. Nur mit der Pflicht, einen passiven Netzabschluss zur Verfügung zu stellen, muss der Provider damit rechnen, dass seine Geräte nicht verwendet werden, wenn sie nicht im Interesse des Kunden sind.

    Wenn du/der Gesetzgeber es so knallhart sehen würde

    Der Konjunktiv ist unnötig. Ich sehe das so "knallhart" und der Gesetzgeber sieht es auch so. Hält sich nur kaum jemand dran.


    Das Gesetz verbietet den Providern nicht, ihre eigenen Geräte anzubieten, und schreibt auch nicht vor, dass sie dafür mehr Geld als für den passiven Netzabschluss verlangen müssen. Wenn es für den Provider von Vorteil ist, dass die Kunden diese Geräte nutzen, spricht nichts dagegen, die weiterhin kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Provider kann und wird seine Kosten im Tarif integrieren und muss für den passiven Abschluss ohne mitgeliefertes Endgerät keinen Rabatt geben.


    Was den Provider ehrlich hält ist die Pflicht zum passiven Netzabschluss: Wenn die Geräte nicht im Sinne des Kunden sind, kann und wird der Kunde eine andere Lösung wählen. Solange Provider und Kunde mit den Geräten zufrieden sind, muss sich praktisch nichts ändern.

    Passiv ist bei mir, es werden keine Nutzdaten angefasst

    Das erfasst schon nicht die einfachen ONTs, die heute üblich sind. Diese wissentlich falsche Interpretation von "passiv" versuchen auch die Netzbetreiber durchzusetzen, um am Ende dem Kunden doch wieder Geräte vorschreiben zu dürfen. Und wenn das einmal durchgeht, dann bekommen diese Geräte auch zusätzliche Funktionen. Die Fernwartungsfunktionen sind ja heute schon integriert.


    Der passive Netzabschluss ist die klare Schnittstelle, und die Unterscheidung, ob etwas installiert wird, das Strom braucht, ist schon ganz brauchbar, weil offensichtlich ein starkes Interesse besteht, die Definition aufzuweichen. Es geht nicht so sehr darum, dass eine RJ45 Dose für den Kunden schlechter als eine LC/APC-Buchse wäre, sondern darum, dass die Erlaubnis eine regulatorische Lücke aufreißen würde, durch die man am Ende alles einschleusen könnte.

    Es muss ein passiver Netzabschluss sein, weil alles andere nicht klar definierbar ist. Es kommt nicht darauf an, ob ein Netzabschluss Strom verbraucht. Das ist nur eine Möglichkeit für Laien, die Anschlussarten zu unterscheiden. Wichtig ist, dass ein Anspruch darauf besteht, dass der Provider keine "Datenverarbeitung" beim Kunden betreibt. Ich wäre z.B. nicht damit einverstanden, wenn mir ein NT mit einer Hotspotfunktion oder sogar nur der technischen Möglichkeit, WLAN-Scans durchzuführen, vorgesetzt würde, selbst wenn für mich sonst alles identisch funktionieren würde und ein eigener Router ohne Einschränkungen verwendbar wäre.

    Der Grund für die Endgerätefreiheit ist (etwas ironisch formuliert), dass es auch in Zukunft so bleiben soll, dass der Provider-NT für die meisten die beste Wahl ist. Ohne die Pflicht zum passiven Netzabschluss sind wir ganz schnell wieder bei Zwangsendgeräten, die keine Portfreigaben oder andere "fortgeschrittene" Konfigurationsoptionen erlauben, haarsträubende Sicherheitslücken haben, Hotspotnetze für den Provider aufbauen, und ähnlichem Mumpitz. Die Endgerätefreiheit ist notwendig.

    Wenn noch kein Vertrag zustandegekommen ist, weil der Provider den Auftrag noch nicht angenommen hat, dann kann man die bis dahin einseitige Willenserklärung zurückziehen. Ob man das tun sollte, wenn es sich offenbar um geförderten Ausbau handelt ("Ausschreibung gewonnen"), wäre allerdings zu überlegen.

    Ohne irgendeinen Hinweis auf den Provider würde es sowieso etwas schwierig. Vielleicht reicht vor dem Anwalt auch, erstmal den Vertrag zu lesen, den man unterschrieben hat. Wie lange man an den Auftrag gebunden ist, also wie lange der Provider Zeit hat, den Anschluss zu installieren, sollte da nämlich drinstehen. Ob das rechtlich auch so gilt, wie es der Provider will, kann dann aber wirklich nur ein Anwalt erörtern.

    Nicht ganz. Das blaue Ende ist ein LC/UPC-Stecker, aber die SFPs, die der Fritzbox 5590 beiliegen, brauchen einen LC/APC-Stecker. Du hast nach dem richtigen Kabel gesucht ("SC/APC-LC/APC+Patchkabel"), aber die Amazon-Suchfunktion hat schwere Probleme, mehr als eine Sache gleichzeitig zu beachten, und schlägt gerne mal unpassende Ergebnisse vor.


    Dieses Kabel wäre passend:

    https://amzn.to/3LT9lqh

    oder dieses:

    https://amzn.to/3LUPgjA


    Das dicke Ende (SC) kommt in die Unterputzdose, das schmale Ende (LC) kommt in die Fritzbox. Beide Stecker sind grün, was die Farbe für APC-Schliff ist.

    Das wird so nicht funktionieren. Es gibt zwar Adapter von SC zu LC, aber die sind selten und teuer. In Verbindung mit einer Unterputzdose wirst du die nicht finden. Die Kupplungen sind praktisch immer LC-LC oder SC-SC. Der Grund dafür ist, dass LC und SC unterschiedliche Ferrulendurchmesser haben, so dass die präzise Zentrierung dieser verschiedenen Steckertypen zueinander schwieriger ist.


    Ich gehe davon aus, dass der Austausch des Kabels zum NT deutlich aufwendiger und teurer ist, als ein anderes Patchkabel für die Fritzbox zu besorgen, und empfehle deswegen letzteres. Du brauchst dann eine Unterputzdose für SC/APC Stecker und ein SC/APC-LC/APC Patchkabel, um die Fritzbox an die Dose anzuschließen. Die von Schnurz verlinkte Dose wäre passend. Der Schliff ((U)PC oder APC) wird nicht von der Dose bestimmt sondern vom gegenüberliegenden Stecker, da die Stecker in der Kupplung direkt gegeneinander gesteckt werden.

    Die Steckdosen haben typischerweise Platz für eine SC-Buchse oder zwei LC-Buchsen bzw. vielfache davon, weil die LC-Buchsen halb so breit sind und die SC-Adapter der übliche Formfaktor in dem Bereich sind. Wenn du eine LC-Buchse haben möchtest, lässt du einfach den Staubschutz in der zweiten Buchse. Bei der Auswahl solltest du darauf achten, wie tief die Unterputzdose sein muss. Glasfaserkabel dürfen nicht geknickt werden.